Lebensmittelkontrollen: Aigner muss das Heft in die Hand nehmen

23.11.2011 | Berlin
vzbv fordert Ende der Kleinstaaterei

Der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofes zur Lebensmittelüberwachung ist für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einem klaren Auftrag an Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner verbunden. "Jetzt ist politisches Handeln gefordert, damit weitere Skandale verhindert werden", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen. "Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet die Bundesregierung, jetzt aktiv zu werden." Der gestern vorgelegte Bericht belegt gravierende Missstände in der Koordination und Durchführung der Lebensmittelüberwachung.

"Bezogen auf das Lebensmittelrecht gibt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit dem Staat auf, durch wirksame Gesetze, Behördenstrukturen und Kontrollsysteme für unbedenkliche Lebensmittel zu sorgen", heißt es im Bericht des Bundesrechnungshofes.

Der vzbv fordert eine bundeseinheitliche, effiziente und schlagkräftige Neuregelung der Lebensmittelüberwachung. Der Bericht dokumentiere eindrucksvoll, dass das gegenwärtige System den Anforderungen eines globalisierten Lebensmittelmarktes nicht gewachsen sei. Die Länder kommen ihren Vollzugs- und Kontrollaufgaben nicht nach. "Föderale Kleinstaaterei ist nicht geeignet, die Sicherheit der Lebensmittel in ausreichendem Maße zu gewährleisten", bilanziert Billen. Bundesverbraucherministerin Aigner müsse jetzt das Heft in die Hand nehmen. Die Länder müssten ihre Blockade gegen eine bundesweit koordinierte Lebensmittelüberwachung aufgeben.

Die Verbraucher erwarten eine schlagkräftige und koordinierte Arbeit der Lebensmittelüberwachung in allen Teilen der Bundesrepublik, unabhängig von der politischen Führung und der Organisationsstruktur eines Bundeslandes. Nur bei erkennbar erfolgreicher Arbeit der Überwachungsbehörden nach verlässlichen und einheitlichen Kriterien können Verbraucher wieder Vertrauen in Lebensmittelkontrollen und in den Sektor Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung fassen.

Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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