OLG Oldenburg: Rückforderung von Verlusten bei illegalen Online-Sportwetten möglich

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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat mit einem wegweisenden Urteil erneut bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Rechtssicherheit für Online-Sportwetten dar und gibt den Spielern eine starke rechtliche Grundlage. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte unterstreicht, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzugewinnen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Rückforderung von Verlusten: Gericht bestätigt Verstoß gegen Glücksspielverbot

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Urteil bestätigt Rückforderungsanspruch von Verlusten in Online-Sportwetten

In einem erfolgreichen Fall haben CLLB Rechtsanwälte die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro für einen Mandanten durchgesetzt. Der Mandant hatte zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen. Die beklagte Anbieterin der Sportwetten hatte eine Lizenz aus Malta, durfte jedoch keine Online-Sportwetten in Deutschland anbieten. Aufgrund dieses Verstoßes wurde Klage auf Rückzahlung der Verluste eingereicht.

Online-Glücksspielverbot: Spieler haben gute Chancen auf Rückzahlung von Verlusten

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass die Beklagte, die in illegalen Online-Glücksspielen aktiv war, die Verluste des Klägers zurückerstatten muss. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und erklärte, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat. Das Verbot dient dem Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie der Prävention und Bekämpfung von Spielsucht.

Keine Beeinträchtigung des Rückzahlungsanspruchs bei unbekannter Illegalität

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Rückzahlungsanspruch des Spielers nicht durch seine Teilnahme an illegalen Online-Sportwetten beeinträchtigt wird. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder sich dessen Kenntnis leichtfertig verschlossen hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen. Das Gericht betonte, dass es dem Kläger nicht zumutbar ist, darauf hingewiesen zu werden, dass das Angebot illegal ist, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal war.

OLG Oldenburg: Beklagte verstößt gegen Verbot von Online-Glücksspielen

Die Beklagte stellte den Antrag, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Rechtsfall auszusetzen. Das Oberlandesgericht Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits festgestellt wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Ansicht ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Genehmigung in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch nicht getan, so das OLG Oldenburg.

Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg: Spieler können Verluste zurückfordern

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Erfolgsaussichten haben, diese Verluste zurückzufordern, sofern der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Bemühungen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können somit darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste erstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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