Fastnachtsgaudi oder Gesundheitsrisiko? Schadstoffbelastung in Schminke, Kreppel und Kostümen.

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Die Fastnacht ist eine Zeit, auf die sich viele Menschen das ganze Jahr über freuen. Doch leider können Schadstoffe in Schminke, Kostümen und Süßwaren wie Kreppel und Berlinern die Feierlaune trüben. Das Verbraucherschutzministerium Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor diesen Risiken zu schützen und führte deshalb umfangreiche Produktkontrollen durch. So soll gewährleistet werden, dass alle Faschingsfreunde unbesorgt und sicher feiern können.

Bedenkliche Entdeckung: In 40% der untersuchten Faschingskrapfen, Kreppel und Berliner wurde Acrylamid gefunden

Vorsicht, Faschingsschlemmerei: Wie unbedenklich sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle? (Foto: AdobeStock - photocrew 101920887)

Vorsicht, Faschingsschlemmerei: Wie unbedenklich sind Kreppel, Krapfen, Berliner und Fasnetsküchle? (Foto: AdobeStock – photocrew 101920887)

Die Fastnachtszeit ist eine Zeit des Genusses, aber auch des Risikos. Denn das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart warnt vor einer möglichen Gesundheitsgefahr durch Acrylamid in Berlinern, Fasnetsküchle und Quarkbällchen. Doch wie kann man sich schützen? Eine bewusste Auswahl der Produkte und eine abwechslungsreiche Ernährung können helfen.

Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz gibt Entwarnung: Trotz des Nachweises von Acrylamid in 40 Prozent der getesteten Berliner und ähnlichen Produkten sei die Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher gering.

Das CVUA Stuttgart hat Berliner und ähnliche Faschingsgebäcke auf Acrylamid untersucht und kam zu dem Ergebnis, dass der Stoff nur in geringen Mengen vorkommt. Der mittlere Gehalt in den Proben lag bei lediglich 10 µg/kg und somit weit unter dem EU-weit gültigen Richtwert.

Um sicherzustellen, dass frittiertes Hefegebäck optimal zubereitet wird, empfehlen die Experten des CVUA Stuttgart, frisches und sauberes Frittierfett zu verwenden und die Temperatur nicht über 175 °C zu erhöhen.

Laut dem Minister sind die Ergebnisse der Untersuchungen von Gebäcken bezüglich der problematischen trans-Fettsäuren äußerst ermutigend. Im letzten Jahr lagen alle 37 untersuchten Proben unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent, bezogen auf den Fettanteil. Auch in diesem Jahr sind die Untersuchungen bereits im Gange und die bisherigen Ergebnisse zeigen keine Besorgnis erregenden Auffälligkeiten.

Wie viel Alkohol steckt eigentlich in den sogenannten alkoholfreien Getränken?

Wer auf der Suche nach alkoholfreien Getränken ist, sollte auf den Alkoholgehalt achten. Denn für als "alkoholfrei" deklarierte Getränke gilt eine Grenze von 0,5 Volumenprozent. (Foto: AdobeStock - Davide Angelini 570233392)

Wer auf der Suche nach alkoholfreien Getränken ist, sollte auf den Alkoholgehalt achten. Denn für als „alkoholfrei“ deklarierte Getränke gilt eine Grenze von 0,5 Volumenprozent. (Foto: AdobeStock – Davide Angelini 570233392)

Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, alkoholfreie Getränke zu genießen und dabei nicht auf den Geschmack von Sekt zu verzichten. Alkoholfreier Sekt auf Basis von alkoholfreiem Wein erfreut sich großer Beliebtheit und wurde kürzlich genauer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist erfreulich: Keines der 58 getesteten Getränke überschritt die gesetzliche Grenze von 0,5 Volumenprozent Alkohol. Über zwei Drittel der Proben wiesen sogar einen Alkoholgehalt von weniger als 0,1 Volumenprozent auf.

Perücken für die Karnevalszeit und ihre möglichen Gesundheitsrisiken: Was hat es mit 4-Methyl-m-phenylendiamin auf sich?

Vorsicht beim Faschingskauf: Kostüme können schädliche Substanzen enthalten. Bunte Kostüme und Perücken gehören zum Fasching wie die Luftschlangen. Doch nicht alle Kostüme sind frei von schädlichen Substanzen. Um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, werden Faschingskostüme auf verbotene Farbstoffe und sensibilisierende Stoffe untersucht. Eine Untersuchung im Jahr 2022 zeigte allerdings, dass nicht alle gesetzlichen Regelungen eingehalten wurden.

Eine Untersuchung von roten Perücken hat eine erschreckende Entdeckung gemacht: Das Haarnetz enthält eine hohe Konzentration von 4-Methyl-m-phenylendiamin, die weit über den zulässigen Grenzwerten liegt. Dieser krebserregende Stoff ist auch genotoxisch und kann das Erbgut beeinträchtigen. Besonders beunruhigend ist, dass sieben von 20 Proben von Sensibilisierung auslösendem 1,4-Phenylendiamin gefunden wurden, das häufig in saisonaler Ware wie Faschingskostümen vorkommt.

Eine sensibilisierende Substanz ist eine chemische Verbindung oder ein Stoff, der dazu führt, dass der Körper allergische Reaktionen auf bestimmte Allergene entwickelt. Durch wiederholte Exposition gegenüber dieser Substanz kann das Immunsystem des Körpers allergische Reaktionen auf das Allergen entwickeln, wenn es später damit in Kontakt kommt. Ein Beispiel für eine sensibilisierende Substanz ist Nickel, das bei einigen Menschen Allergien auslösen kann.

Phenylendiamine sind hochgiftige Verbindungen, die allergische Hauterkrankungen auslösen können. Sie ähneln Anilin, indem sie als Blutgifte wirken und sowohl Zyanose als auch Leberschäden verursachen können. Sie sind farblose, kristalline Substanzen, die bei Kontakt mit Luft dunkel werden. Während sie teilweise in Wasser löslich sind, lösen sie sich leicht in Alkohol und Ether.

Es mag derzeit keine gesetzlichen Bestimmungen für die Verwendung von gesundheitlich relevanten Stoffen bei der Herstellung bestimmter Produkte geben, aber es liegt in der Verantwortung der Hersteller sicherzustellen, dass ihre Produkte sicher für den Verbrauch sind. Die Verbraucher sind auf den Schutz durch ihre Regierung und die Hersteller selbst angewiesen, um sicherzustellen, dass sie nicht unnötigen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden.

Faschingskostüme können zu Hautirritationen und Infektionen führen, wenn direkter Hautkontakt besteht. Um dies zu vermeiden, sollten Sie ein T-Shirt und eine Strumpfhose unter Ihrem Kostüm tragen.

Unbekannte Bestandteile in Karnevalsdeko

Servietten und Luftballons gehören zum festen Bestandteil einer jeden Faschingsparty. Doch wie sieht es mit der Sicherheit dieser Dekorationselemente aus? Das CVUA Stuttgart hat in den letzten Jahren umfangreiche Untersuchungen durchgeführt, um Servietten auf ihre Farblässigkeit sowie unerwünschte Stoffe wie Bisphenole, Chlorpropanole und Photoinitiatoren zu untersuchen. Insgesamt mussten 12 Servietten beanstandet werden. Obwohl keine unmittelbare Gesundheitsgefahr besteht, zeigen die Untersuchungen, dass eine Produktion mit geringerer Belastung für den Verbraucher möglich ist.

Die jährlichen Untersuchungen bei Luftballons stehen im Fokus der Nitrosamin- und nitrosierbaren Stoffe. Nitrosamine gelten als krebserregend und nitrosierbare Stoffe sind ihre Vorstufen. Insgesamt wurden acht Proben nach der letzten Faschingssaison untersucht, und bei drei davon wurden Nitrosamine und/oder nitrosierbare Stoffe nahe am oder über dem Grenzwert gefunden. Die Ergebnisse zeigen, dass Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe nach wie vor ein relevantes Thema sind, das weiter beobachtet werden muss.

Bedenkliche Inhaltsstoffe in Fastnachts-Schminke: Tiger Schminke mit 2-Naphthol, verbotene Substanzen in gelber Clownschminke und Schminkstifte mit Rhodamin B ? wie hoch ist das Risiko für die Gesundheit?

Bunte Schminkfarben gehören zu jeder Faschingsfeier dazu. Doch wie sicher sind sie eigentlich? Im letzten Jahr wurden 31 Packungen mit Schminkstiften und Schminksets auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe untersucht. Auch 2023 steht wieder eine Prüfung bevor.

Gesundheitliche Risiken: 2-Naphthol in Tiger-Schminke gefunden

Die Verwendung von Schminksets gehört zur Faschingszeit einfach dazu. Doch bei der Auswahl sollte man vorsichtig sein, wie Untersuchungen zeigen. In einem Fall wurde der verbotene Stoff 2-Naphthol in einer Probe von Tiger-Schminke nachgewiesen, während in einem anderen Schminkset ein gelber Farbstoff eingesetzt wurde, der nicht für die Verwendung an Schleimhäuten zugelassen ist. Zwar wurde in beiden Fällen keine unmittelbare Gefährdung für die Gesundheit festgestellt, dennoch sollten Verbraucher aufmerksam sein und sich für Produkte entscheiden, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die für die Produkte verantwortlichen Personen müssen zudem nachweisen, dass die Verwendung der betreffenden Stoffe technisch nicht zu vermeiden ist.

In einer Probe des Schminksets „Tiger“ wurde der verbotene Stoff 2-Naphthol nachgewiesen. Obwohl das Ministerium keine unmittelbare gesundheitliche Bedrohung durch die Verwendung dieser Schminke sieht, muss die verantwortliche Person nun beweisen, dass die entdeckten Spuren von 2-Naphthol in diesem Set technisch nicht vermeidbar sind. Eine weitere Probe des Schminksets „Clown“ enthielt einen gelben Farbstoff, der nicht für die Anwendung auf Schleimhäuten wie beispielsweise an den Augen zugelassen ist.

Faschingsschminke mit Rhodamin B: Behörden warnen vor potenziell krebserregendem Farbstoff

Eine Untersuchung von Faschingsschminken hat ergeben, dass in einem Set neonfarbener Schminkstifte der verbotene rote Farbstoff Rhodamin B in der pinken Farbe nachgewiesen wurde. Rhodamin B wurde bereits 2005 von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als potenziell erbgutverändernd (genotoxisch) und krebserregend (kanzerogen) eingestuft. Da die Anwendung dieser Schminkstifte am Auge vorhersehbar ist, besteht ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit der Anwender.

Schminken kann eine unterhaltsame Möglichkeit sein, sich für eine Party zu stylen, aber das Entfernen von Farben kann eine Herausforderung darstellen. Eine einfache Möglichkeit, das Entfernen von Schminke nach der Party zu erleichtern, ist das Auftragen einer fetthaltigen Creme vor dem Schminken. Es ist jedoch wichtig, die Sicherheitsinformationen des Herstellers zu berücksichtigen, die normalerweise auf der Rückseite der Schminkverpackungen zu finden sind, um mögliche Schäden oder allergische Reaktionen zu vermeiden.

Quellen

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